Urlaubsgäste bzw. Gelegenheitsfischer*innen, die ausschließlich Tageslizenzen lösen wollen und keine gültige Tiroler Fischerkarte besitzen, benötigen eine
Gastfischerkarte.
Die Gastfischerkarte wird von dem/der Bewirtschafter*in bzw. den
Ausgabestellen der Tageslizenzen ausgestellt.
Bitte beachten Sie die
gesetzlichen Voraussetzungen die notwendig sind, um den Fischfang in Tirol ausüben zu dürfen.